Teilnahmebedingungen
Wir möchten, dass die Jugendmedientage 2009 in Mannheim zu einem unvergesslichen und problemfreien Erlebnis für dich werden. Lies dir bitte folgende Bedingungen aufmerksam durch, damit du weißt, was dich erwartet. Falls du trotzdem noch Fragen haben solltest wende dich bitte an uns.
Bitte melde dich nur zu den Jugendmedientagen 2009 in Mannheim an, wenn du auch wirklich alles verstanden hast.
1. Teilnahme
Du meldest dich verbindlich zu den Jugendmedientagen 2009 in Mannheim ("JMT", "Veranstaltung") vom 23. bis zum 25. Oktober 2009 in Mannheim, veranstaltet von der Jugendpresse Baden-Württemberg e.V. ("JPBW", "Veranstalter"), an. Für eine Teilnahme an den JMT ist bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten notwendig. Kindern unter 14 Jahren kann eine Teilnahme leider nicht ermöglicht werden.
2. Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr beträgt 35 Euro pro Person (für Mitglieder der JPBW nur 25 Euro) und ist spätestens zehn Tage nach Erhalt der Anmeldebestätigung zu überweisen. Hierin sind die Kosten für übernachtung, alle Programmpunkte und Verpflegung bereits enthalten. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühren bei Absage des Teilnehmers ist bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Danach müssen wir leider Ausfallgebühren in Höhe von 25 Euro berechnen.
3. Ablauf der Anmeldung
Die Teilnehmer erhalten nach der Anmeldung über die Webseite www.jugendmedientage-mannheim.de eine schriftliche Bestätigung ihrer Anmeldung per Post. Hierin sind genaue Infos zum Veranstaltungsort, zu den selbst mitzubringenden Sachen (z.B. Schlafsack), zur Zahlung der Teilnahmegebühr und zur Anfahrt enthalten. Diese Bestätigung muss unterschrieben (bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren von einem Erziehungsberechtigten) an uns zurückgeschickt werden. Erst danach ist der Anmeldevorgang abgeschlossen. Vorher kann eine Teilnahme nicht garantiert werden.
4. Plätze in Workshops und Exkursionen
Die Plätze für die einzelnen Workshops und Exkursionen im Rahmen der JMT sind begrenzt und werden nach dem Eingangsdatum der Anmeldung der Teilnehmer vergeben. Jedem Teilnehmer wird ein Platz in einem Workshop und einer Exkursion garantiert - eine Zuteilung zu dem bei der Anmeldung angegebenen präferierten Workshop bzw. Exkursion kann jedoch nicht garantiert werden.
5. Teilnahmepflicht und Anordnungen des Veranstalters
Die Anmeldung zur Veranstaltung verpflichtet zur Teilnahme an allen Programmpunkten. Die Teilnehmer verpflichten sich, den Anordnungen des Veranstalters bzw. der vom Veranstalter beauftragten Personen unbedingt Folge zu leisten.
6. Ausschluss von der Veranstaltung
Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer beim Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, bei Missachtung von Anordnungen des Veranstalters, bei Beschädigung von Material oder der Einrichtung der Veranstaltungsorte, beim Verdacht des Konsums von Alkohol oder anderen Drogen oder beim Verstoß gegen die Hausordnung eines Veranstaltungsortes jederzeit von der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall erfolgt keine Erstattung der Teilnahmegebühr oder der Kosten für An- und Abreise bzw. anderer durch den Ausschluss entstandener Kosten. Bei Teilnehmern unter 18 Jahren verpflichtet sich der unterzeichnende Erziehungsberechtigte, eine umgehende Abholung zu gewährleisten.
7. Diebstahl und Beschädigungen
Für sämtliche Schäden, die nicht auf grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters zurückzuführen sind, sowie für Verlust oder Diebstahl von Eigentum haften die Teilnehmer selbst.




